Kosten

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe übernommen. Es sei denn Psychotherapie ist vertraglich ausgeschlossen.
Die einzelnen Versicherungen handhaben dies im Detail unterschiedlich. Bitte klären Sie die Kostenübernahme der Diagnostik bzw. Probatorik sowie einer anschließenden Psychotherapie mit Ihrer Krankenkasse am besten vor dem Erstgespräch und lassen Sie sich die entsprechenden Antragsformulare schnellstmöglich zusenden. Bitte beachten Sie, dass je nach Versicherungsabschluss extra Kosten im Bereich der Eigenleistung anfallen können. Das Honorar richtet sich nach der neuen Gebührenordnung für psychotherapeutische Leistungen vom 01.07.2024 nach GOÄ und GOP üblichen Sätzen.
Selbstzahler
Falls Sie die Psychotherapie selbst bezahlen, entsteht ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir als Psychotherapeutin, während alle weiteren Formalitäten entfallen. Es gelten keine bürokratischen Einschränkungen, es werden keine verwaltungstechnischen Informationen oder Diagnosen weitergeben, wenn Sie zum Beispiel die Sitzung ohne das Wissen Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten. Der Umfang und die zeitliche Planung werden individuell besprochen und mit Ihnen abgestimmt.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der neuen Gebührenordnung für psychotherapeutische Leistung vom 01.07.2024 (nach GOÄ und GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz.

